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Justizversagen
2007 wurde auf Theaterleute in Halberstadt ein brutaler Überfall verübt.
Nach massiven Ermittlungspannen wurde eine Gruppe mutmaßlicher Neonazis
angeklagt. Doch der Prozess wurde zum Debakel für Gericht und
Staatsanwaltschaft. Ein Jahr später haben die Verdächtigen am Tag der
Urteilsverkündung wenig zu befürchten
Erschienen Mai 2008 in der
Berliner Zeitung (unter dem Titel „Gesamtversagen“)
Text: Henrike Thomsen
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HALBERSTADT. Einen Beweis gegen sich selbst trägt
Christian W. am eigenen Hals. Unter einem wachsbleichen Gesicht mit müden
Augen, schmalen Lippen und einem kantigem Kiefer hat er ihn sich in die
pergamentdünne Haut ritzen lassen. Ein Wort: "angry", ärgerlich.
Der Rest der faustgroßen Tätowierung verschwimmt zu einem blauschwarzen
Fleck.
Dass Christian W. nicht nur schnell ärgerlich, sondern
auch gefährlich werden kann, wird das Amtsgericht Halberstadt nach acht
Monaten Verhandlungszeit vermutlich heute offiziell bestätigen. Am Nachmittag
soll das Urteil in dem Prozess um den Überfall auf eine Theatergruppe in
Halberstadt gesprochen werden.
Am 9. Juni 2007, vor fast genau einem Jahr, waren
Sänger und Tänzer des Nordharzer Städtebundtheaters brutal zusammengeschlagen
und verletzt worden. Nasenbeinbrüche, abgebrochene Schneidezähne,
Platzwunden. Die Künstler sprachen von einer "dunklen Masse mit Mützen
und Kapuzen", der sie sich plötzlich gegenübersahen. Alles deutete auf
einen rechtsradikalen Überfall hin. Polizei und Staatsanwaltschaft waren
sicher, dass die Schläger die Theaterleute wegen ihres Aussehens der linken
Szene zugeordnet hätten - einer trug einen Irokesenschnitt und einen weiten
schwarzen Mantel, ein anderer einen Männerzopf. Dazu präsentierte die
Staatsanwaltschaft einen geständigen Täter, der zugab, der rechtsradikalen
Szene anzugehören, und der drei Kumpels belastete: Christian W.
Doch wenn am heutigen Mittwoch das Urteil ergeht, wird
weder von einer gemeinschaftlichen Tat noch von politischen Motiven die Rede
sein. Christian W., ein bekannter und vorbestrafter Gewalttäter, ist der
einzige der Angeklagten, der mit einer Strafe rechnen muss. Anderthalb bis
zweieinhalb Jahre Gefängnis drohen ihm, die Strafe soll auf die Zeit in der
Untersuchungshaft angerechnet werden.
Der Überfall sei zwar mit gezielten Schlägen und
Tritten gegen die Köpfe der Opfer potenziell lebensgefährlich gewesen, sagte
der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Doch nur einen einzigen Schlag könne man
zweifelsfrei nachweisen. Er hielt Christian W. zugute, an drei Opfer
Schmerzensgeld gezahlt und den Ausstieg aus der rechten Szene gelobt zu
haben. Etwas anderes wird dem Angeklagten vermutlich auch nicht übrig bleiben
nach seinem "Verrat" an seinen ehemaligen Freunden.
Die anderen drei Angeklagten, der 23-jährige Tobias L.,
der 29-jährige David O. und der 25-jährige Stephan L., werden frei gesprochen
werden. Sie machten von ihrem Schweigerecht Gebrauch und verweigerten jede
Aussage.
Keiner außer Christian W. hat sie als Mittäter
identifiziert, weder die Opfer noch andere Zeugen. Keiner hat geschildert,
dass sich jemand mit rechtsradikalen Sprüchen oder Posen hervortat. Die
Staatsanwaltschaft kann ihnen nichts beweisen. Und die Theaterleute müssen
mit dem Vorwurf leben, sich schlecht erinnert oder gar absichtlich
übertrieben zu haben. "Wahrscheinlich haben wir das alles selbst
erfunden und inszeniert", sagt der Intendant des Städtebundtheaters
André Bücker bitter.
So geht heute im Gericht die Geschichte eines Überfalls
zu Ende, und es sieht so aus, als könnten die Theaterleute zum zweiten Mal zu
Opfern werden. Diesmal jedoch von nachlässigen Ermittlungen, vorschnellen Urteilen
und übereifrigen Staatsanwälten.
Da ist zunächst das Verhalten der Polizei, die am
Tatort schlampig ermittelte. Christian W. ließen die Beamten wieder laufen,
und auch sonst schienen sie sich mehr für die Personalien der Opfer als die
Verfolgung der übrigen Täter zu interessieren. Eine interne Untersuchung des
Einsatzes sprach später von einem "Gesamtversagen" der
diensthabenden Beamten; es gab eine Strafversetzung und eine Entschuldigung
bei den Theaterleuten. Da war der Fall bereits an die Öffentlich geraten und
die Diskussion um No-Go-Areas im deutschen Osten wieder belebt. Und das in
einer Stadt, die mit ihrem Domschatz gerade in die Liga der Kulturstädte
zurückkehren wollte.
Statt von alten Reliquienschreinen, Wandteppichen und
Kirchen, war nun die Rede von Neonazis, von Polizisten, die versagt hatten
und von einer Kneipe mit dem furchtbaren Namen "Spucknapf", vor der
der Überfall stattgefunden hatte.
Unter dem Druck der öffentlichen Empörung machte sich
die Staatsanwaltschaft in aller Eile an die Arbeit: Bereits zehn Tage nach
der Tat waren alle vier Verdächtigen angeklagt. Das Städtebundtheater
veranstaltete einen Aktionstag unter dem Motto "Auf die Plätze - Die
Stadt gehört den Demokraten". Die Stadt wollte die Täter bestrafen und
dann schnell zur Tagesordnung übergehen. Doch zu Prozessbeginn im Oktober
zeigte sich, wie dünn die Beweislage war. Mal tauchte eine neue
Ermittlungsakte auf, die die Polizei verlegt hatte, mal schlugen sich die
Opfer im Zeugenstand mit Widersprüchen und Erinnerungslücken herum. Neue,
verwirrende Details kamen ans Licht. Eine Sängerin hatte den Tätern
zugerufen: "Bist du schwul oder was?" Eine Provokation. Jetzt
mussten sich auch die Opfer verteidigen.
"Ich habe mich
bei meiner Zeugenaussage wie ein Verdächtiger gefühlt. Mein Eindruck: Man
wollte uns als einfältig und als Lügner darstellen, um die Polizei zu
rehabilitieren", fasste es ein Tänzer in seiner Abschlusserklärung am
Montag zusammen. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft sagt: "Im
Zeugenstand geht es manchmal heiß her. Die Opfer sind mit der Rolle als
Zeugen nicht fertig geworden, danach haben sie es schleifen lassen."
Während sich die Zusammenarbeit der Zeugen mit der
Staatsanwaltschaft stetig verschlechterte, ließen sich fünf der Opfer mit
Hilfe einer zivilen Nebenklage selbst als Prozesspartei vertreten. Es wurde
immer komplizierter. Die Opferanwälte geißelten die hektisch gezimmerte
Anklage der Staatsanwaltschaft und die nicht wieder gut zu machenden
Ermittlungsfehler der Polizei. Sie mussten sich wiederum vorwerfen lassen,
mehr politisch als mit Blick auf die Strafprozessordnung zu argumentieren.
Die Verteidiger und ihre Mandanten konnten sich
indessen entspannt zurücklehnen, zumal das Gericht die für sie heiklere
Anklage auf eine gemeinschaftlich geplante Tat wegen der schwachen Beweislage
von Anfang an nicht zugelassen hatte. Ein letzter Hoffnungsschimmer glomm
auf, als die Polizisten, die in der Tatnacht im Einsatz gewesen waren, im
März in den Zeugenstand gerufen wurden. Doch die Beamten machten von ihrem
Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, das jedem frei steht, wenn er sich selbst
durch die Aussage belasten würde oder könnte.
Im Prozess wurde bekannt, dass mindestens einer der
drei Mitangeklagten von Christian W. Tätowierungen
am Körper trägt - Hakenkreuze und Runen. Für das Verfahren spielte dies keine
Rolle. Je länger verhandelt wurde, desto siegesgewisser wurden die
Angeklagten. Als das Gericht an einem verregneten Aprilmorgen zum Tatort in
Halberstadt fuhr, um die Tat nachzustellen, benahmen sie sich wie Touristen,
gingen in den "Spucknapf", rauchten und beobachteten interessiert,
was sich auf der anderen Straßenseite abspielte.
Der Richter Holger Selig hatte Statisten bestellt, um
laut Protokollen genau nachzuvollziehen, wie Opfer und Täter in der fatalen
Nacht agiert hatten, wer wen gesehen und was gehört haben könnte. Mit einem
Metermaß ließ er akribisch Distanzen vermessen, mit der Stoppuhr Laufzeiten
nehmen. Die Angeklagten schossen Fotos mit ihren Handys. Es war ein gespenstischer
Moment, es schien, als vergewisserte sich das Gericht, ob die Ereignisse des
9. Juni 2007 überhaupt stattgefunden haben könnten oder ob alles nur eine
Erfindung war. Spätestens in diesem Moment hatten die Künstler die
Gewissheit, dass sie von dem Prozess nicht mehr viel zu erwarten haben.
Sie haben den Überfall auf ihre Art verarbeitet.
Im Nordharzer Städtebundtheater läuft die Inszenierung
"Der Kick", ein Stück des Dokumentarfilmers und Regisseurs Andres
Veiel über ein Verbrechen in Potzlow. In der brandenburgischen Stadt wurde
ein Junge von einer Dreierbande bestialisch zu Tode gequält. In einem Film,
der den Tätern aus Potzlow als Vorbild diente, sieht man den Schauspieler
Edward Norton mit einem riesigen tätowierten Hakenkreuz auf der Brust.
Die Halberstädter Inszenierung zeigt diese Filmbilder
und verbindet sie mit dem Überfall in ihrer Stadt. Im Fachjargon spricht man
in solchen Fällen von einer "theatralen Behauptung".
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